Energieberatung für Nichtwohngebäude
Verbrauch verstehen, Technik einordnen und Maßnahmen für Hülle, Anlagen und Betrieb fundiert ableiten,
für wirtschaftlich tragfähige Entscheidungen im Nichtwohngebäude.
Energieberatung für Nichtwohngebäude
Eine Energieberatung für Nichtwohngebäude ist die systematische Untersuchung eines Gebäudes, das kein klassisches Wohnhaus ist, also zum Beispiel Büro, Praxis, Laden, Schule, Hotel, Werkhalle oder Verwaltungsgebäude. Ziel ist, den Energieverbrauch nachvollziehbar einzuordnen, unnötige Verluste sichtbar zu machen und Maßnahmen abzuleiten, die technisch, wirtschaftlich und organisatorisch sinnvoll sind. Für diese Beratungsform wird bei förderfähigen Projekten das BAFA Modul 2 nach DIN V 18599 genutzt.
Im Unterschied zu einem Wohngebäude geht es nicht nur um Hülle und Heizung. Bei Nichtwohngebäuden spielen Nutzung, Betriebszeiten, Zonen, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung, Regelung und häufig auch technische Prozesse zusammen. Genau deshalb muss das Gebäude als Gesamtsystem betrachtet werden.
Dafür werden zunächst Unterlagen, Flächen, Nutzungen, Verbrauchsdaten und Anlagendaten erfasst. Danach werden Gebäudehülle und Technik fachlich aufgenommen, das Gebäude energetisch bilanziert und mit den tatsächlichen Verbräuchen abgeglichen. So wird sichtbar, welche Ursachen hinter hohen Kosten, Komfortproblemen oder dauerhaft laufender Technik stehen.
Am Ende entsteht keine lose Sammlung einzelner Ideen, sondern eine belastbare Entscheidungsgrundlage. Sie zeigt den Ist Zustand, die größten Verluste, sinnvolle Maßnahmen, eine nachvollziehbare Reihenfolge, grobe Investitionsgrößen, mögliche Förderwege und die nächsten sinnvollen Schritte für Bestand oder Neubau.
Fördermittel
Je nach Projekt können unterschiedliche Förderwege passen. Einige Programme unterstützen die Beratung selbst, andere fördern Einzelmaßnahmen, Effizienzgebäude, Wärmeversorgung, Photovoltaik, Speicher oder technische Anlagen. Entscheidend ist immer, was am Gebäude oder im Betrieb umgesetzt werden soll, welche technischen Anforderungen gelten und welcher Förderpfad fachlich und wirtschaftlich zum Vorhaben passt.
Bundesförderungen
Die Bundesförderung unterstützt die Energieberatung für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau. Gefördert werden 50 Prozent des Beratungshonorars. Der Zuschuss liegt aktuell bei maximal 850 Euro unter 200 m², 2.500 Euro zwischen 200 und 500 m² und 4.000 Euro über 500 m².
Gefördert werden klassische Maßnahmen an der thermischen Hülle bestehender Nichtwohngebäude, zum Beispiel Außenwand, Dach, Boden, Fenster, Außentüren, Tore oder sommerlicher Wärmeschutz. Der Grundfördersatz liegt bei 15 Prozent. Für Nichtwohngebäude gilt regelmäßig eine Kostenobergrenze von 500 Euro pro m² Nettogrundfläche.
Hierzu gehören unter anderem Raumlufttechnik, Wärme oder Kälterückgewinnung, Gebäudeautomation, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Kältetechnik und effiziente Innenbeleuchtung. Auch hier liegt der Grundfördersatz regelmäßig bei 15 Prozent.
Gefördert werden zum Beispiel hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Regelung, Rohrleitungsdämmung sowie Optimierung von Verteil- und Speichertechnik. Für Biomasse-Emissionsminderung kann ein höherer Fördersatz gelten.
Bei Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes im Nichtwohngebäude-Kontext bleibt die Förderung beim BAFA. Das ist besonders für Campus, Schulzentren, Gewerbehöfe oder Liegenschaftsbündel relevant.
Fachplanung und Baubegleitung können im BEG-Kontext zusätzlich förderfähig sein. Das ist besonders dann wichtig, wenn technische Maßnahmen sauber geplant, ausgeschrieben und in der Ausführung begleitet werden müssen.
Dieses Programm betrifft die Sanierung oder den Kauf frisch sanierter Effizienzgebäude im Nichtwohngebäude-Bereich. Es handelt sich um einen Kredit mit Tilgungszuschuss. Je nach erreichtem Standard liegt der Tilgungszuschuss laut KfW zwischen 5 und 35 Prozent.
KfW 522 fördert den Kauf und Einbau klimafreundlicher Heizungen in bestehenden Nichtwohngebäuden von Unternehmen. Laut KfW sind bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten möglich.
Für kommunale Antragsteller gibt es mit KfW 422 einen eigenen Zuschusspfad für klimafreundliche Heizungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Auch hier sind laut KfW bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten möglich.
Dieses Bundesprogramm ist für kommunale Nichtwohngebäude besonders wichtig. Gefördert werden energieeffiziente Sanierung, Effizienzgebäude und Baubegleitung. Laut KfW sind Zuschüsse bis zu 5 Millionen Euro für Nichtwohngebäude möglich.
Neben dem Zuschussweg gibt es für kommunale Nichtwohngebäude auch den Kreditpfad. Damit können kommunale Träger Sanierung und Effizienzgebäude über einen Finanzierungsweg mit Tilgungszuschuss abbilden.
Dieses Bundesprogramm ist für betriebliche Nichtwohngebäude, Anlagen und Prozesse oft ein zentraler zusätzlicher Förderpfad. Relevant sind unter anderem Querschnittstechnologien, Prozesswärme, Sensorik, MSR-Technik, Anlagen- und Prozessoptimierung sowie Transformationspläne.
Der Kreditpfad zur Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft ist vor allem dann interessant, wenn technische Anlagen, Prozesse, Wärme, Kälte oder größere betriebliche Maßnahmen finanziert werden sollen.
Dieses Programm ist für Produktionsstandorte und betriebliche Nichtwohngebäude relevant, wenn nicht die Hülle, sondern vor allem Produktionsanlagen, Kälte, Druckluft, Großküche oder Prozesswärme im Vordergrund stehen.
Für Nichtwohngebäude mit Kälte- und Klimaanlagen ist dieses Bundesprogramm besonders wichtig, etwa bei Handel, Gastronomie, Labor, Serverraum oder Gewerbekälte.
Die BEW ist relevant für Wärmenetze, Transformationspfade, Machbarkeitsstudien und größere Wärmeversorgungssysteme. Sie ist von der Gebäudenetz-Förderung sauber zu trennen und vor allem für Quartiere, Campus oder kommunale Wärmeversorgung wichtig.
Für kommunale Nichtwohngebäude ist die Kommunalrichtlinie ein wichtiger zusätzlicher Bundespfad, zum Beispiel für Energiemanagement, Innen- und Hallenbeleuchtung, Raumlufttechnik oder weitere kommunale Klimaschutzmaßnahmen.
Wenn es nicht um Bestand, sondern um einen klimafreundlichen Neubau oder den Erstkauf geht, ist KfW 299 relevant. Das Programm betrifft energieeffiziente Nichtwohngebäude im Neubaukontext.
Auch für den Neubau von Nichtwohngebäuden im Niedrigpreissegment gibt es einen eigenen Kreditpfad. Er ist vor allem im frühen Planungsstadium relevant.
Dieser Kredit ergänzt bereits bewilligte Zuschussmaßnahmen an Nichtwohngebäuden. Er ist kein eigener Zuschuss, sondern eine zusätzliche Finanzierung für bereits bezuschusste Maßnahmen.
KfW 270 ist für Photovoltaik, Batteriespeicher und weitere EE-Anlagen an oder auf Nichtwohngebäuden relevant. Gerade bei gewerblichen Dachflächen ist das häufig ein wichtiger Finanzierungspfad.
Dieses Programm ist vor allem bei größeren Investitionen zur Treibhausgas-Minderung relevant, zum Beispiel bei technischer Modernisierung, PV, Speicher, Energiemanagement oder Dekarbonisierung von Betriebsstandorten.
Hier geht es um den Austausch fossil betriebener Produktionsanlagen durch elektrisch betriebene Anlagen oder erneuerbare Wärme. Das Programm ist besonders für kleinere Betriebe mit technischer Prozessanlage relevant.
Der Förderwettbewerb ist für größere technische Einsparpakete interessant, wenn messbare Energie- oder Treibhausgas-Einsparungen im Mittelpunkt stehen.
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ist im Nichtwohngebäude-Kontext vor allem bei KWK-Anlagen, Wärme- oder Kältenetzen und Speichern relevant. Es ist kein klassisches Hüllenprogramm, sondern ein technischer Versorgungsweg.
Dieses Programm betrifft die Umwandlung beheizter Gewerbe- oder Bürogebäude zu Wohnraum. Es ist kein allgemeines NWG-Sanierungsprogramm, kann aber bei einer konkreten Umnutzung als zusätzlicher Pfad relevant sein.
Aktueller Stand: Die Antragstellung war laut KfW zum Prüfstand voraussichtlich ab Juli 2026 vorgesehen.
Für besondere Pilot- und Demonstrationsvorhaben mit innovativer Umwelttechnik kann dieses Bundesprogramm relevant sein. Es ist kein Standardpfad für normale Hüllensanierung, aber bei besonderen technischen Lösungen wichtig.
Die Projektförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt ist kein Standardprogramm für typische Sanierungen, kann aber für innovative Umwelt- und Energieprojekte an Nichtwohngebäuden relevant sein.
In strukturschwachen Regionen kann die GRW bei Betriebsstätten und gewerblichen Investitionen eine zusätzliche Rolle spielen. Das ist kein reines Energieprogramm, aber in bestimmten Regionen ein wichtiger Ergänzungspfad.
Kontakt
Sprechen Sie mit uns über Ihre Energieberatung für Nichtwohngebäude.