QNG Zertifizierung für Wohngebäude
Werte erhalten, nachhaltig gestalten, Kosten senken und den CO₂-Fußabdruck reduzieren,
für heute und die Zukunft.
QNG mittels DGNB bei Wohngebäuden
QNG ist das staatliche Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude. Es bewertet ein Wohngebäude nicht nur nach Energiekennwerten, sondern nach seiner gesamten Nachhaltigkeitsqualität.
Die DGNB ist der Zertifizierungs und Bewertungsweg, über den QNG in der Praxis geprüft und nachgewiesen werden kann. QNG ist das staatliche Siegel. Die DGNB liefert dafür Struktur, Bewertung und unabhängige Prüfung.
Damit ein Wohngebäude QNG mittels DGNB erreichen kann, durchläuft es eine vollständige DGNB Zertifizierung. Dafür ist mindestens DGNB Silber erforderlich. Zusätzlich müssen die besonderen QNG Anforderungen erfüllt und sauber dokumentiert werden.
Bei Wohngebäuden geht es dabei um mehr als Energieeffizienz. Wichtig sind auch gesunde Innenräume, schadstoffarme Materialien, Komfort, Schallschutz, Barrierefreiheit, Lebenszykluskosten und eine langfristig nutzbare Bauweise.
QNG lohnt sich, wenn ein Gebäude nicht nur technisch funktioniert, sondern nachvollziehbar nachhaltig, wertstabil und alltagstauglich geplant werden soll. Wer früh damit beginnt, kann Anforderungen besser steuern, Nachweise rechtzeitig vorbereiten und spätere Korrekturen vermeiden.
Fördermittel
Für QNG, DGNB, nachhaltiges Bauen, Neubau, Sanierung und steuerliche Begünstigungen können je nach Vorhaben unterschiedliche Förderwege relevant sein. Entscheidend ist, welcher Gebäudetyp vorliegt, ob es um Neubau oder Bestand geht und welche Anforderungen im Projekt tatsächlich erfüllt werden.
Bundesförderungen
Fördergeber: KfW
Gefördert werden Neubau und Ersterwerb klimafreundlicher Wohngebäude. Die Förderstufe mit QNG wird ausdrücklich genannt. Möglich sind bis zu 100.000 Euro Kredit je Wohnung, mit QNG bis zu 150.000 Euro je Wohnung.
Erforderlich sind ein Energieeffizienz Experte und bei QNG ein Nachhaltigkeitszertifikat mit Nachhaltigkeitsberatung.
Fördergeber: KfW
Gefördert werden Neubau und Ersterwerb klimafreundlicher Wohngebäude im Niedrigpreissegment. Möglich sind bis zu 100.000 Euro Kredit je Wohneinheit.
Das Programm richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren.
Fördergeber: KfW
Gefördert werden Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude für Familien. Kreditbeträge hängen von Förderstufe und Kinderzahl ab. Mit QNG sind höhere Kreditbeträge möglich.
Vorausgesetzt werden unter anderem Familie oder Alleinerziehende mit Kind, Selbstnutzung und Einkommensgrenzen.
Fördergeber: KfW
Gefördert werden Sanierung oder Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Möglich sind bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit und je nach Effizienzhausstufe 5 bis 45 Prozent Tilgungszuschuss.
Ein Energieeffizienz Experte ist erforderlich. QNG kann im Zusammenhang mit der NH Klasse relevant sein.
Fördergeber: KfW
Der Kredit ergänzt bereits zugesagte Zuschussförderungen für Einzelmaßnahmen. Möglich sind bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit.
Eine Zuschusszusage von BAFA oder KfW muss vorliegen und darf noch nicht ausgezahlt sein.
Fördergeber: KfW
Gefördert wird der Umbau beheizter Nichtwohngebäude oder Gebäudeteile zu Wohnraum. Genannt werden 30 Prozent von maximal 100.000 Euro förderfähigen Kosten je Wohneinheit, höchstens 30.000 Euro.
Das Programm betrifft die Umnutzung zu Wohnraum.
Fördergeber: KfW
Gefördert werden kommunaler Neubau und Ersterwerb von Wohngebäuden oder Wohneinheiten. Bei QNG sind höhere förderfähige Kosten möglich.
Antragsteller sind kommunale Körperschaften oder kommunale Unternehmen.
Fördergeber: BAFA
Gefördert werden Dämmung, Fenster, Türen und sommerlicher Wärmeschutz nach BEG Einzelmaßnahmen. Der Zuschuss beträgt 15 Prozent, mit iSFP Bonus zusätzlich 5 Prozentpunkte.
Es gelten Anforderungen an Bestandsgebäude, Fachunternehmen, Energieeffizienz Experten und technische Mindestanforderungen.
Fördergeber: BAFA
Gefördert werden raumlufttechnische Anlagen und digitale Systeme zur Betriebs und Verbrauchsoptimierung. Der Zuschuss beträgt 15 Prozent, mit iSFP Bonus zusätzlich 5 Prozentpunkte.
Das Programm betrifft Bestandsgebäude. Ein Energieeffizienz Experte ist erforderlich.
Fördergeber: KfW
Gefördert werden klimafreundliche Heizungen in bestehenden Wohngebäuden. Der Zuschuss kann bis zu 70 Prozent betragen.
Das Programm richtet sich an private Eigentümer bestehender Wohngebäude.
Fördergeber: BAFA
Gefördert werden Energieberatung für Wohngebäude und individueller Sanierungsfahrplan. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent des Beratungshonorars, mit Höchstbeträgen je Gebäudetyp.
Antragsberechtigt sind unter anderem Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Mieter oder Pächter mit Zustimmung.
Steuerliche Vorteile
Fördergeber: BMF / EStG
Für energetische Sanierung selbstgenutzter Wohngebäude ist eine Steuerermäßigung möglich. Genannt werden 20 Prozent der Kosten über drei Jahre, maximal 40.000 Euro pro Wohnobjekt. Fachplanung und Baubegleitung werden mit 50 Prozent genannt.
Gilt für selbstgenutztes Wohneigentum. Eine Doppelförderung derselben Kosten mit BEG oder KfW ist ausgeschlossen.
Fördergeber: EStG
Für Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen ist eine Sonderabschreibung möglich. Genannt werden bis zu jährlich 5 Prozent im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren.
Die Voraussetzungen des § 7b EStG sind zu beachten.
Fördergeber: BMWSB / Steuerrecht
Für Neubau von Wohngebäuden oder Wohnungen wird eine jährliche degressive AfA von 5 Prozent genannt.
Die Voraussetzungen richten sich nach dem geltenden Steuerrecht.
Fördergeber: EStG
Für Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen sind erhöhte Absetzungen möglich, soweit Kosten nicht durch Zuschüsse gedeckt sind.
Erforderlich ist eine Bescheinigung der Gemeinde oder Behörde.
Fördergeber: EStG
Für Baudenkmale sind erhöhte Absetzungen möglich, soweit Kosten nicht durch öffentliche Zuschüsse gedeckt sind.
Eine denkmalrechtliche Bescheinigung und die Abstimmung vor der Maßnahme sind erforderlich.
Fördergeber: EStG
Für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten oder Entwicklungsbereichen ist eine Steuerbegünstigung möglich.
Eine Bescheinigung ist erforderlich.
Fördergeber: EStG
Erhaltungsaufwand bei Gebäuden in Sanierungsgebieten oder Entwicklungsbereichen kann steuerlich verteilt werden, soweit er nicht durch Zuschüsse gedeckt ist.
Es gelten die Voraussetzungen des § 11a EStG.
Fördergeber: EStG
Nicht durch Zuschüsse gedeckter Erhaltungsaufwand bei Baudenkmalen kann auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden.
Es gelten die Voraussetzungen des § 11b EStG.
Fördergeber: BMF / EStG
Für bestimmte Photovoltaikanlagen werden Einnahmen und Entnahmen steuerlich freigestellt.
Der Anwendungsbereich richtet sich nach § 3 Nr. 72 EStG.
Fördergeber: BMF / UStG
Für Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen und Komponenten gilt 0 Prozent Umsatzsteuer.
Der Anwendungsbereich richtet sich nach § 12 Abs. 3 UStG.
Fördergeber: BMF / EStG
Eine Abschreibung nach kürzerer tatsächlicher Nutzungsdauer ist möglich, wenn diese nachgewiesen wird.
Die Nachweisführung richtet sich nach den steuerlichen Vorgaben.
Nachweise und Zertifizierung
Fördergeber: QNG
QNG ist das staatliche Qualitätssiegel für nachhaltige Gebäude. Es kann Förderstufen in passenden Programmen eröffnen.
Erforderlich sind ein registriertes Bewertungssystem, eine Zertifizierungsstelle und die Erfüllung der QNG Anforderungen.
Fördergeber: DGNB
Die DGNB ist ein registriertes Bewertungssystem und Zertifizierungsweg für QNG bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.
Für QNG über DGNB ist mindestens DGNB Silber mit zusätzlichen QNG Anforderungen erforderlich.
Fördergeber: DGNB
DGNB Silber, Gold oder Platin kann mit den zusätzlichen QNG Anforderungen verbunden werden. QNG Plus und QNG Premium bleiben dabei staatliche Qualitätsniveaus.
Zertifizierung und QNG Anforderungen müssen im Projekt erfüllt werden.
Fördergeber: DGNB
Die ESG Verifikation kann für Neubau, Sanierung sowie Erwerb und Eigentum von Gebäuden genutzt werden.
Taxonomie Anforderungen und DGNB Verifikationsprozess sind projektbezogen zu erfüllen.
Fördergeber: DGNB
Die DGNB Zertifizierung kann mit Anforderungen der EU Taxonomie abgeglichen werden.
Die Taxonomie Konformität ist je Projekt zu bewerten.
Fördergeber: BNB / QNG
Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen wird im öffentlichen Bauen genutzt.
Die Anwendung hängt vom öffentlichen Auftraggeber und Projekt ab.
Fördergeber: natureplus / Blauer Engel / IBR
Mehrere Förderwege können Materialnachweise für nachhaltige oder schadstoffarme Dämmstoffe berücksichtigen.
Der Nachweis erfolgt über passende Zertifikate und die jeweiligen Programmbedingungen.
Kontakt
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