Energieberatung für Wohngebäude

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Energieberatung für Wohngebäude

Die Energieberatung für Wohngebäude schafft eine fundierte Grundlage für die energetische Sanierung eines Einfamilienhauses oder Mehrfamilienhauses. Wir betrachten den Zustand der Gebäudehülle, die vorhandene Anlagentechnik, bereits umgesetzte Maßnahmen und mögliche Verbesserungen im Zusammenhang.

Dabei ermitteln wir energetische Schwachstellen und Einsparpotenziale und prüfen, welche Maßnahmen technisch sinnvoll miteinander kombiniert werden können. Dazu gehören unter anderem die Dämmung der Gebäudehülle, der Austausch von Fenstern und Türen, die Optimierung oder Erneuerung der Heizungsanlage, die Wärmeversorgung und weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Auch die sinnvolle Reihenfolge der Maßnahmen und deren Wirtschaftlichkeit werden berücksichtigt.

Je nach Zielstellung kann daraus ein individueller Sanierungsfahrplan, die Planung einzelner Sanierungsmaßnahmen oder eine weiterführende energetische Fachplanung entstehen.

Zusätzlich unterstützen wir bei der Einordnung geeigneter Förderprogramme, prüfen vorhandene Gebäudeunterlagen und bereiten die erforderlichen Förderanträge vor. Auf Wunsch können auch Angebote geeigneter Fachunternehmen eingeholt und fachlich eingeordnet werden. Eine Baubegleitung kann bei der späteren Umsetzung zusätzlich beauftragt werden.

Fördermittel

Je nach Vorhaben können unterschiedliche Förderwege sinnvoll sein. Manche Programme fördern die Beratung selbst, andere unterstützen konkrete Einzelmaßnahmen oder eine umfassendere Sanierung. Entscheidend ist immer, was genau umgesetzt werden soll, welche technischen Anforderungen erfüllt werden und ob der Förderweg fachlich zum Gebäude passt.

Bundesförderungen
Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Der Zuschuss beträgt aktuell maximal 650 Euro bei Ein oder Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Für WEG sind zusätzlich einmalig 250 Euro möglich, wenn die Ergebnisse in einer Eigentümerversammlung erläutert werden.

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Hierzu gehören die klassischen energetischen Hüllenmaßnahmen am Wohngebäude. Der Grundfördersatz beträgt aktuell 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Die förderfähigen Ausgaben sind grundsätzlich auf 30.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt und können auf 60.000 Euro pro Wohneinheit steigen, wenn der iSFP Bonus greift oder wenn für einen iSFP nach EBW keine Antragsberechtigung besteht. Wird die Maßnahme als Teil eines geförderten iSFP umgesetzt, ist zusätzlich ein Förderbonus von 5 Prozent möglich.

Anlagentechnik (außer Heizung)

Gefördert werden im Wohngebäude Bestand unter anderem der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme oder Kälterückgewinnung sowie digitale Systeme zur energetischen Betriebs und Verbrauchsoptimierung beziehungsweise zur Verbesserung der Netzdienlichkeit technischer Anlagen. Der Grundfördersatz liegt bei 15 Prozent, das Mindestinvestitionsvolumen bei 300 Euro brutto und die Ausgabenobergrenze grundsätzlich bei 30.000 Euro pro Wohneinheit. Mit iSFP Bonus oder fehlender iSFP Antragsberechtigung kann die Obergrenze auf 60.000 Euro steigen. Bei Umsetzung als Teil eines geförderten iSFP ist zusätzlich ein Bonus von 5 Prozent möglich.

Heizungsoptimierung

Gefördert werden insbesondere hydraulischer Abgleich inklusive Einstellung der Heizkurve, Austausch von Heizungspumpen, Anpassung von Vorlauftemperatur und Pumpenleistung, Dämmung von Rohrleitungen, Einbau von Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörpern und Wärmespeichern, Mess, Steuer und Regelungstechnik sowie Systeme auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs. Der Wärmeerzeuger muss grundsätzlich älter als zwei Jahre sein, bei fossilen Wärmeerzeugern darf er nicht älter als zwanzig Jahre sein. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Für Maßnahmen zur Staubemissionsminderung bei Biomasseheizungen beträgt der Fördersatz 50 Prozent.

Fachplanung und Baubegleitung

Auch Fachplanung und Baubegleitung sind im Wohngebäudebereich förderfähig. Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Ausgaben sind gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein und Zweifamilienhäusern und auf 2.000 Euro pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten, insgesamt auf maximal 20.000 Euro.

Gebäudenetze

Wenn es nicht um den klassischen Einzelheizungstausch geht, sondern um die Errichtung, Erweiterung oder den Umbau eines Gebäudenetzes, bleibt die Förderung beim BAFA. Der Grundfördersatz beträgt aktuell 30 Prozent. Die Obergrenze der förderfähigen Ausgaben liegt bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

KfW 458 für den Heizungstausch

Der eigentliche Heizungstausch beziehungsweise der Austausch des Wärmeerzeugers läuft heute über die KfW und nicht über das BAFA. KfW 458 betrifft den Kauf und Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizung im bestehenden Wohngebäude. Der Zuschuss kann bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

KfW 261 für die Effizienzhaus Sanierung

KfW 261 ist ein Förderkredit für die Sanierung zum Effizienzhaus und den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Gefördert werden energetische Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus Stufe 85 oder besser oder zur Effizienzhaus Stufe Denkmal führen. Möglich sind bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss liegt je nach erreichter Effizienzhaus Stufe zwischen 5 und 45 Prozent. Zusätzliche Förderung ist zum Beispiel für Baubegleitung möglich. Ein Energieeffizienz Experte ist erforderlich.

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